Wir hoffe Ihre ersten Fragen mit den folgenden Antworten klären zu können. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und wir freuen uns alle Fragen zu beantworten die aufkommen.
In der Logopädischen Therapie werden alle Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen behandelt. Dabei werden Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Beratung und Therapie durchgeführt.
Für eine Logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes. Diese kann von Kinder- und Jugendärzten, Hausärzten, Neurologen, Psychiater, HNO, Zahnärzte oder Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Auch wenn Sie die logopädische Therapie selbst zahlen, benötigen Sie ein Heilmittelverordnung Ihres Arztes. In diesem Fall benötigen Sie ein privates Rezept.
Die meisten Heilmittelverordnungen werden mit 10 bis 20 Therapieeinheiten á 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten verschrieben. Dies wird von Ihrem behandelnden Arzt festgelegt. Abhängig der Diagnose werden Folgeverordnungen ausgestellt. Wie lange ein Therapieprozess dauert, können wir in Vorfeld nicht festlegen.
In der Rege findet die Therapie in Einzelsitzungen statt. Wenn Störungsbilder zusammenpassen und aus der Sicht der Therapeutin die Patienten zusammenpassen, ist eine Gruppentherapie möglich
Sie beringen eine aktuelle Heilmittelverordnung (das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 4 Wochen sein) und eventuelle Arztberichte oder Befunde mit. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, bringen Sie die Befreiung der Krankenhasse mit.
Die Kosten werden mit einer Heilmittelverordnung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sollten sie über 18 Jahre sein, muss eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent pro Therapieeinheit plus 10 Euro Rezeptgebühr geleistet werden. Mit einer Zuzahlungsbefreiung entfallen diese Kosten.
Private Rechnungen werden individuell besprochen.
